Allgemeine Information

Monitoring von Grundstoffen zur Herstellung von Explosivstoffen

Seit 2008 existiert eine bundesweite Überwachung des Verkaufs von chemischen Grundstoffen, die zur Herstellung von Explosivstoffen geeignet sind.

Am 01. Februar 2021 ist eine neue EU-Verordnung (2019/1148) in Kraft getreten. Die gesetzlichen Voraussetzungen zum innerstaatlichen Vollzug dieser EU-Verordnung wurde mit dem Ausgangsstoffgesetz geschaffen. Bundesweit wurden in allen Landeskriminalämtern sogenannte Nationale Kontaktstellen zur Entgegennahme von Verdachtsmeldungen eingerichtet. Seit Einführung dieses Monitorings ist das Dezernat 35 des Landeskriminalamtes Niedersachsen die zuständige Zentralstelle (Nationale Kontaktstelle) des Landes.

Gemäß Art. 9 der EU Verordnung Nr. 98/2013 wurde eine erweiterte Grundstoffliste eingeführt. Dies machte es erforderlich einen bereits seit 2010 bestehenden Präventionsflyer zu überarbeiten.

Eine Verteilung des Flyers an entsprechende niedersächsische Verbände (Apothekerkammer, chemische Industrie, pp) ist bereits initiiert.

Bei Bedarf kann der Flyer an Verkäufer von entsprechenden Grundstoffen durch alle niedersächsischen Polizeidienststellen abgegeben werden.
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