Von der Anzeige bis zum Urteil

Anzeige bis Urteil

In dieser Übersicht sind alle Stationen von der Polizei, über die Staatsanwaltschaft und bis zu einer Verurteilung schematisch dargestellt.

Viele Begriffe mögen zwar veraltet klingen, sind aber genauso (z.B. Zuchtmittel) im Jugendgerichtsgesetz beschrieben.

Der Ablauf bei der Polizei ist in der „Handreichung für Absolventen der Sozialen Arbeit“, die sich ebenfalls auf dieser Homepage befindet, sehr umfassend dargestellt.

Hier können Sie die vollständige Übersicht per ►pdf herunterladen


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