Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Göttingen und des Landeskriminalamt Niedersachsen/ Bundesweiter Aktionstag gegen Hasspostings am 1. Dezember 2021

Die bei der Staatsanwaltschaft Göttingen und dem Landeskriminalamt Niedersachsen eingerichteten Zentralstellen zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet haben sich an dem heutigen bundesweiten Aktionstag zur Bekämpfung von Hasspostings beteiligt.

Es sind bundesweit strafprozessuale Maßnahmen, darunter Wohnungsdurchsuchungen und Vernehmungen, durchgeführt worden.

In Niedersachsen wurden 4 Objekte durchsucht und dabei zahlreiche elektronische Geräte, wie Computer, Smartphones und Tablets beschlagnahmt. Gegen die Beschuldigten, die sich in der vermeintlichen Anonymität des Internets offenbar sicher fühlten, wird u.a. wegen des öffentlichen Aufforderns zu Straftaten sowie wegen Volksverhetzung und Beleidigung ermittelt.

Gegen einen weiteren Beschuldigten, der im Verdacht steht, von ihm verfasste Todesurteile veröffentlicht und seine Anhänger zu deren Vollstreckung aufgerufen zu haben, wurde der Erlass eines Haftbefehls erwirkt. Der Beschuldigte wurde in Baden-Württemberg verhaftet, seine Social-Media-Kanäle wurden abgeschaltet. Die Wohnräume seiner beiden mutmaßlichen Mittäter wurden ebenfalls durchsucht, auch dort konnte umfangreiches Beweismaterial sichergestellt werden.

Die konsequente Verfolgung von Hass und Hetze im Internet soll aufzeigen, dass strafrechtlich relevante Äußerungen nicht einfach hingenommen, sondern mit strafprozessualen Maßnahmen nachdrücklich verfolgt werden.

Durch Hassbotschaften im Internet wird nicht nur das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen, sondern auch der politische Diskurs in der demokratischen und pluralistischen Gesellschaftsordnung angegriffen und in Frage gestellt. In einem auf diese Weise verrohten Umfeld kommt es schon jetzt dazu, dass bestimmte Meinungen aus Sorge vor Reaktionen nicht mehr geäußert werden oder sich bestimmte Personengruppen vollständig aus den sozialen Medien zurückziehen. Dieser Entwicklung ist mit Vehemenz entgegenzuwirken, denn die eigene Meinung frei, unbeeinflusst und offen sagen und sich darüber austauschen zu können, stellt einen wesentlichen Grundpfeiler unserer Gesellschaft dar. Zudem zeigen das Attentat auf den Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke oder der Anschlag auf die Synagoge in Halle was passiert, wenn der Hass in physische Gewalt umschlägt.

Polizei und Staatsanwaltschaft können jedoch nur das verfolgen, von dem sie auch Kenntnis haben. Opfer und Zeugen von Hasskriminalität werden deswegen aufgefordert, Hassbotschaften zur Anzeige zu bringen, damit ein solches Verhalten nicht folgenlos bleibt.

Dies kann bei den Polizeidienststellen vor Ort geschehen, bei der Online-Wache der Polizei (www.onlinewache.polizei.niedersachsen.de) oder direkt bei der niedersächsischen Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet (www.zhin.de).


Rückfragen an:

Pressestelle der Staatsanwaltschaft Göttingen

Oberstaatsanwalt Laue

Telefon: +49 551 403 1604
E-Mail: STGOE-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Presseinformation Nr. 23

01.12.2021

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln