Zweiter landesweiter Joint Action Day »Proaktive Kontrollaktion Autoposer«

Das LKA Niedersachsen hat am vergangenen Wochenende (01.10. bis 03.10.21) die zweite gemeinsame Kontrollaktion der sechs niedersächsischen Polizeidirektionen Hannover, Braunschweig, Göttingen, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück koordiniert. Die »Proaktive Kontrollaktion Autoposer« (PROKA) richtete sich gegen Akteure aus dem kriminellen Milieu oder kriminellen Clanstrukturen, die sich nach Feststellungen der Polizei häufig in der „Autoposer-Szene“ bewegen. Diese Verkehrsteilnehmenden, die sich grob verkehrswidrig vorsätzlich über alle Regeln hinwegsetzen und mit hochmotorisierten Fahrzeugen den Straßenverkehr als ihre Bühne nutzen, beeinträchtigen die Verkehrssicherheit zum Teil erheblich.

Ausgehend von diesen Erkenntnissen kontrollierten am vergangenen Wochenende insgesamt 430 Einsatzkräfte in den Zuständigkeitsbereichen von 24 niedersächsischen Polizeiinspektionen an zwei Einsatztagen landesweit mehr als 1400 Fahrzeuge und ihre Insassen. In der Folge wurden 21 Strafanzeigen gefertigt und 165 Verkehrsordnungswidrigkeiten (einschließlich Anzeigen) geahndet, die nahezu ausnahmslos in Zusammenhang mit dem Fehlverhalten im Straßenverkehr stehen. So wurden acht Fahrzeugführer festgestellt, die ohne die erforderliche Fahrerlaubnis ihren Pkw führten. Gegen 17 weitere Kraftfahrzeugführer wurden Anzeigen gefertigt, da sie unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen illegalen Drogen unterwegs waren. Bei einem Kraftfahrzeugführer konnte nach einem Rotlichtverstoß in Osnabrück eine Atemalkoholkonzentration von 1,8 Promille festgestellt werden. Auch er hatte sein Auto stehen lassen, sein Führerschein wurde sichergestellt.

Weitere sieben Rotlichtverstöße konnten im Rahmen der Kontrollen geahndet werden. In 20 Fällen konnten teils massive Geschwindigkeitsüberschreitungen gemessen werden. In Osnabrück überschritt ein Fahrzeugführer die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 52 km/h und muss mit einer empfindlichen Geldbuße rechnen. Bei 28 Fahrzeugen erlosch teilweise durch Bauartveränderungen die Betriebserlaubnis – zwei dieser Fahrzeuge wurden noch vor Ort sichergestellt. Insgesamt neun Fahrzeuge entwickelten einen solchen Lärmpegel, dass ihre Fahrzeugnutzer mit einem Verwarngeld belegt wurden.

Bereits Mitte September (17.09. bis 19.09.21) hatte die erste landesweite Kontrollaktion stattgefunden. Die Ergebnisse werden jetzt zusammengeführt. Ein erster Blick auf die Bilanz zeigt, dass an beiden Kontrollwochenenden 880 Beamte eingesetzt waren, die mehr als 2700 Fahrzeuge kontrollierten, 52 Straf- und 294 Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren einleiteten. Das LKA bewertet beide Einsätze als erfolgreich. So sind eine Reihe von Informationen rund um die „Autoposer-Szene“ gesammelt worden, die nunmehr ausgewertet werden. Wichtig war es, durch die Kontrolltage den landesweiten Fokus auf dieses Phänomen zu legen und zu zeigen, das entsprechende, die Verkehrssicherheit gefährdende Verhaltensweisen Einzelner konsequent geahndet werden. Weitere Kontrolltage sind sowohl landesweit als auch regional nicht auszuschließen.

Die landesweiten Kontrollen sind Bestandteil des gemeinsamen und ganzheitlichen Ansatzes von niedersächsischer Polizei und Justiz zur Bekämpfung krimineller Clanstrukturen. Der Phänomenbereich beinhaltet dabei alle Arten von Rechtsverstößen und Kriminalität, deren nachhaltige Bekämpfung und erfolgreiche Bewältigung von Einsatzlagen sich nur mit einem ganzheitlichen Ansatz und einem konsequenten, niederschwelligen Vorgehen erreichen lässt.


Hintergrund:

Zu den „Autoposer“ zählen Verkehrsteilnehmende, die sich grob verkehrswidrig und vorsätzlich über alle Regeln hinwegsetzen und mit hochmotorisierten Fahrzeugen den Straßenverkehr als ihre Bühne nutzen. Mit den Fahrzeugen wird durch riskante Fahrmanöver (wie kurze Beschleunigungssequenzen) und Erzeugung erhöhten Lärms bis hin zu krachgewaltigen Fehlzündungen versucht, auf sich aufmerksam zu machen und sich selbst in der Szene oder dem Publikum darzustellen. Dieses Verhalten gipfelt teilweise in der Durchführung von verbotenen Kraftfahrzeugrennen, bei denen sich die Teilnehmenden selbst aber gerade auch völlig Unbeteiligte gefährden. Diese Verhaltensweisen sind in Niedersachsen nicht nur in den Großstädten, sondern auch im ländlichen Raum vermehrt zu beobachten und müssen aus polizeilicher Sicht durch konsequente Kontrolle und Ahndung der zuständigen Behörden bis hin zur Einschränkung der Mobilität verfolgt werden.


Rückfragen an:

Antje Heilmann

Landeskriminalamt Niedersachsen

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 0511/26262-1032

E-Mail: pressestelle@lka.polizei.niedersachsen.de

www.LKA.Niedersachsen.de


Presseinformation Nr. 19

04.10.2021

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