Studie zu Hasskriminalität: Niedersachsen legt Sonderbericht vor


Hasskriminalität oder vorurteilsmotivierte Kriminalität richtet sich gezielt gegen Personen aufgrund deren sozialer Gruppenzugehörigkeit. Sie orientiert sich an identitätsstiftenden Merkmalen wie zum Beispiel Hautfarbe, religiöser Glaube oder sexuelle Orientierung. Der oder die Täter oder Täterin ist dabei durch Vorurteile gegenüber bestimmten Merkmalen motiviert, die die gesamte Gruppe des Opfers betreffen und die das Opfer selbst nicht beeinflussen kann. „Deshalb erleben Betroffene diese Form der Kriminalität als sehr belastend“, so LKA-Präsident Friedo de Vries. Die Taten können von Beleidigungen und Bedrohungen im oder außerhalb des Internets über Rufschädigung bis hin zu Raub und Brandanschlägen auf das Haus oder die Wohnung reichen, in dem das Opfer wohnt.

Über das tatsächliche Ausmaß und die Folgen dieser Straftaten ist in Deutschland bislang nur wenig bekannt gewesen. Eine neue Studie der Landeskriminalämter Niedersachsen und Schleswig-Holstein bringt jetzt ein Stück weit Licht ins Dunkel. „Die Ergebnisse der repräsentativen Studie ermöglichen uns einen deutlich besseren Zugang zu diesem Deliktsbereich, auch im Umgang mit den Opfern“, so de Vries.

Die besondere Relevanz von vorurteilsmotivierter Kriminalität
Vorurteilsmotivierte Straftaten haben zwei zentrale Merkmale: Sie richten sich einerseits gegen Personen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu bestimmten Bevölkerungsgruppen und fügen diesen individuellen Schaden zu. Sie funktionieren andererseits aber auch als „Botschaftsverbrechen“: Die Opfer werden als Repräsentant/innen dieser, von Täter/innenseite abgewerteten Bevölkerungsgruppen angegriffen. Zudem können sie auch noch einen gefährlichen Aufforderungscharakter besitzen und somit als Legitimation für weitere Taten dienen.

Zentrale Ergebnisse der Studie

Zwei Aspekte treten bei Opfern von vorurteilsmotivierter Kriminalität besonders hervor: deutlich erhöhte Werte in allen Varianten der Kriminalitätsfurcht und ein signifikant verringertes Polizeivertrauen im Vergleich zu Betroffenen von Kriminalität anderer Phänomenbereiche.
  • Insgesamt berichten 5 % der 18.070 niedersächsischen Befragten, dass sie im Jahr 2016 Opfer durch Hasskriminalität geworden sind. Dies entspricht in etwa den mittleren Raten, die auch in der internationalen europäischen Forschung berichtet werden.
  • Die mittlere Gesamtanzeigequote (über alle Delikte zusammengefasst) unter Opfern von Hasskriminalität unterscheidet sich mit 26,1 % nicht von der mittleren Gesamtanzeigequote aller anders motivierten Taten (26,9 %). Und auch bei der Betrachtung diesbezüglicher Unterschiede bei einzelnen Deliktformen ähnelt das Anzeigeverhalten stark demjenigen von Opfern nicht vorurteilsmotivierter Kriminalität.
  • Als tatbegründende Merkmale wurden genannt:
Sozialer Status
15,1 %
Geschlecht/geschlechtliche Identität 14,9 %
finanzielle Situation 14,2 %
Aussehen
12,6 %
Alter
12,1 %
chronische Erkrankung/Behinderung 3,6 %
Hautfarbe
3,1 %
sexuelle Orientierung
1,8 %










Hierbei ist zu beachten, dass gerade selten genannte tatbegründende Merkmale in einzelnen sozialen Gruppen eine große Rolle spielen können: Im Vergleich der tatbegründenden Merkmale von Opfern mit und ohne Migrationshintergrund wird dies deutlich. Opfer mit Migrationshintergrund nennen im Vergleich zu Opfern ohne Migrationshintergrund anteilig signifikant häufiger die Herkunft (23,1 % vs. 7,6 %), die Religion (12,0 % vs. 3,5 %) und die Hautfarbe (8,4 % vs. 3,0 %) als Grund für die erlebte Tat.
  • Die Berichte zum Verhalten unbeteiligter Dritter während der Tat fallen ambivalent aus. Es wird sowohl von zivilcouragiertem Verhalten als auch von Wegsehen bis hin zu ebenfalls abfälligem Äußern gegenüber den Opfern berichtet. In 23,5 % der Fälle, in denen weitere Personen bei der Tat zugegen waren, haben diese Hilfe geholt. Ebenfalls häufig haben sich unbeteiligte Personen mit Worten (51,8 %), körperlich (14,8 %) oder auf andere Weise (41,4 %) für das Opfer eingesetzt. Neben diesem zivilcouragiertem Verhalten berichten jedoch auch 43,3 % der Opfer von Unbeteiligten, die weggesehen haben und 14,6 %, dass dritte Personen sich ebenfalls abfällig gegenüber den Opfern äußerten (es waren Mehrfachantworten möglich).
  • Opfer von Vorurteilskriminalität leiden besonders stark unter den Folgen der Tat. Sie weisen neben signifikant erhöhter fortwirkender Belastung im Vergleich zu Opfern nicht vorurteilsmotivierter Kriminalität auch besonders hohe Werte auf allen Dimensionen und Facetten der Kriminalitätsfurcht auf. Dies bedeutet, sie fühlen sich in ihrer räumlichen Umgebung unsicherer, haben häufiger die Befürchtung Opfer von Kriminalität zu werden und halten dies für wahrscheinlicher. Zudem zeigen Sie häufiger Schutz- und Vermeidungsverhalten gegenüber Kriminalität, indem sie zum Beispiel eher bei Dunkelheit vermeiden das Haus zu verlassen und sich eher bewaffnen.
  • Opfer von vorurteilsmotivierter Kriminalität haben im Vergleich zu Opfern von nicht vorurteilsmotivierter Kriminalität und Nicht-Opfern das geringste Vertrauen in die Polizei als rechtsstaatliche Institution, aber auch in deren Arbeit im Allgemeinen.

Hintergründe und Methode der Studie
Die Kriminologische Forschungsstelle (KFST) des Landeskriminalamtes (LKA) Niedersachsen führte 2017 bereits zum dritten Mal (parallel zu einer vergleichbaren Befragung des LKA Schleswig-Holstein im dortigen Bundesland) eine Befragung zur Sicherheitslage in Niedersachsen („Dunkelfeldstudie“) durch. Hierzu wurden vom LKA NI 40.000 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger über 16 Jahren schriftlich zu den Themenkomplexen Lebenssituation, Erfahrungen mit Kriminalität, Anzeigeverhalten, Kriminalitätsfurcht, Wahrnehmung und Bewertung der Polizeiarbeit befragt. Mehr als 18.000 Personen haben sich an der Befragung beteiligt; die Ergebnisse sind repräsentativ für Niedersachsen.

Ausführliche Berichte zu diesem Kernteil der Befragung für mittlerweile drei Erhebungszeitpunkte sind abrufbar unter:
https://www.lka.polizei-nds.de/forschung/dunkelfeldstudie/dunkelfeldstudie---befragung-zu-sicherheit-und-kriminalitaet-in-niedersachsen-109236.html

Die Studie beinhaltet in jedem Erhebungsjahr ein wechselndes Sondermodul, worin detailliert Erfahrungen mit Spezialformen der Kriminalität abgefragt werden, die in dem auf Wiederholung angelegten Kernteil des Fragebogens keinen Raum haben. Im Jahr 2017 umfasste das Sondermodul das Thema vorurteilsmotivierte Kriminalität, oftmals auch als „Hasskriminalität“ bezeichnet. Zu diesem vertieft abgefragten Sonderteil der Studie ist ab heute ebenfalls ein ausführlicher Bericht frei verfügbar unter oben angegebenen Link.

Grenzen der Untersuchung

Ein Vergleich zwischen der offiziellen Hellfeldstatistik zu Politisch Motivierter Kriminalität (PMK) und den hier erhobenen Dunkelfelddaten ist unter anderem deshalb nicht möglich, weil sich die in der Bevölkerung erfragten und die polizeilich erfassten Straftaten nicht unmittelbar in Deckung bringen lassen. Einschränkend ist in Bezug auf die hier präsentierte Datengrundlage zudem zu erwähnen, dass bestimmte Gruppen aufgrund der mangelnden Erreichbarkeit in entsprechenden Dunkelfeldbefragungen nicht enthalten sind, beispielsweise Obdachlose oder Personen, die keine deutschen Sprachkenntnisse haben. Es können zudem keine Angaben zu den Anteilen der einzelnen betroffenen Gruppen in der Bevölkerung gemacht werden, da es hierzu keine amtlichen oder sonst validen Erfassungen gibt.

Bedeutung der Ergebnisse
Es handelt sich bei der hier berichteten Studie um die erste bevölkerungsrepräsentative Untersuchung in Deutschland, welche vorurteilsgeleitete Kriminalität und deren Auswirkungen in entsprechender Bandbreite und Tiefe untersucht. Für die Polizeiorganisationen der Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen sind diese Erkenntnisse aus der Studie von hoher Relevanz.


Matthias Eichler

Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Landeskriminalamt Niedersachsen
Am Waterlooplatz 11 | 30169 Hannover
Telefon: +49 511 26262-6301
Mobil: + 49 175 4921901
E-Mail: pressestelle@lka.polizei.niedersachsen.de

Presseinformation Nr. 06

07.03.2019

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