Presseinformation Nr. 16
29.11.2018
Taschendiebe unterwegs auf Weihnachtsmärkten – Polizei gibt Tipps
Bald beginnen in Niedersachsen wieder die Weihnachtsmärkte und viele Menschen freuen sich schon darauf. Mit der Familie von Stand zu Stand bummeln, eine Tasse Punsch mit den Kolleginnen und Kollegen trinken – für viele gehört dieser vorweihnachtliche Marktbesuch zur Adventszeit einfach dazu. Leider ziehen diese Menschenansammlungen auch Taschendiebe besonders an. Das unübersichtliche Gedränge zwischen den Marktständen bietet ihnen gute Gelegenheit, unbemerkt zuzuschlagen. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik wurden im Jahr 2017 in Niedersachsen insgesamt 6613 Taschendiebstähle angezeigt, es entstand ein Schaden von 1,9 Millionen Euro. Damit sind die Fallzahlen im Vergleich zu 2016 zwar um rund 23 Prozent gesunken. Um den Langfingern aber die Diebestour zu vermasseln, helfen die Tipps der Polizei.
Manchmal lassen sich Taschendiebe schon am typisch suchenden Blick erkennen: Sie meiden den direkten Blickkontakt zum Opfer und schauen eher nach der Beute (z.B. Hand- oder Umhängetasche).
Damit Sie den Bummel über den Weihnachtsmarkt unbeschwert genießen können, gibt Ihnen die Polizei folgende Tipps:
- Nehmen Sie nur so viel Bargeld und Zahlungskarten mit, wie Sie brauchen.
- Tragen Sie Geld, Zahlungskarten, Papiere und andere Wertgegenstände in verschiedenen, verschlossenen Innentaschen und möglichst dicht am Körper.
- Tragen Sie Hand- und Umhängetaschen mit der Verschlussseite zum Körper.
- Achten Sie gerade im Gedränge verstärkt auf Ihre Wertsachen. Werden Sie misstrauisch, wenn Sie plötzlich angerempelt oder „in die Zange" genommen werden.
- Wenn es doch zum Diebstahl gekommen ist und Ihnen Ihre Zahlungskarte entwendet wurde, lassen Sie diese sofort mit dem Sperrnotruf 116 116 sperren.
- Wenn sich Ihre Bank diesem Notruf nicht angeschlossen hat, wenden Sie sich direkt an Ihr Kreditinstitut.
- Damit Ihre Debitkarte (z.B. girocard, früher EC-Karte) auch für das elektronische Lastschriftverfahren gesperrt werden kann, für das Sie lediglich eine Unterschrift brauchen, müssen Sie den Verlust bei der Polizei melden. Erst dann wird die Karte beim Bezahlen in Geschäften auch im Lastschriftverfahren abgelehnt.
Diese Pressemitteilung sowie weitere Informationen gibt es im Internet unter: www.polizei-beratung.de/presse
Für Journalisten gibt es eine Infografik zum Taschendiebstahl mit Zahlen, Daten und Fakten. Diese kann im Internet heruntergeladen und kostenlos abgedruckt werden: http://www.polizei-beratung.de/presse/infografiken.html
PROFIL PROGRAMM POLIZEILICHE KRIMINALPRÄVENTION
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Das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) verfolgt das Ziel, die Bevölkerung, Multiplikatoren, Medien und andere Präventionsträger über Erscheinungsformen der Kriminalität und Möglichkeiten zu deren Verhinderung aufzuklären. Dies geschieht unter anderem durch kriminalpräventive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und durch die Entwicklung und Herausgabe von Medien, Maßnahmen und Konzepten, welche die örtlichen Polizeidienststellen und andere Einrichtungen, zum Beispiel Schulen, in ihrer Präventionsarbeit unterstützen.
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