Warnung vor falschen Impfpässen

Bundesweit sind seit Kurzem gefälschte Impfpässe im Umlauf. Auch in Niedersachsen konnten in den vergangenen Wochen erste Fälle festgestellt werden. Das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen warnt: Das Herstellen und Vertreiben, aber auch die Nutzung solcher gefälschten Impfpässe ist strafbar.

Einen dieser Fälle hat Mitte April eine Ärztin aus dem Landkreis Goslar angezeigt. Sie hatte zufällig bei einem komatösen Patienten blanko Impfausweise, Impfersatzformulare, eine Ersatzbescheinigung sowie Bögen mit Chargennummern gefunden. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet.

Darüber hinaus hat das LKA Niedersachsen Kenntnis davon, dass Originalimpfpässe mit Stempel, Sticker und Unterschrift im Messenger Dienst Telegramm angeboten werden. Der Preis liegt zwischen 99 Euro und 250 Euro. Dabei werden als Impförtlichkeit alle größeren Städte angeboten und beworben.

Das LKA Niedersachsen weist darauf hin, dass nicht nur das Herstellen und Vertreiben, sondern auch die Nutzung solcher gefälschten Impfpässe strafbar ist. Entsprechende Ermittlungsverfahren (Urkundenfälschung, Betrug) werden bei Bekanntwerden umgehend eingeleitet.

Eine original Impfbestätigung erfolgt derzeit nur über einen Impfpass oder eine bundeseinheitliche Ersatzbescheinigung. Beide sind mit dem Impfstoffaufkleber, einem Stempel des Impfzentrums und der Unterschrift des behandelnden Arztes versehen.

Die Bundesregierung plant aktuell einen digitalen Impfpass, der als fälschungssicherer Nachweis von Corona-Impfungen dienen soll.


Rückfragen an:

Antje Heilmann

Landeskriminalamt Niedersachsen

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 0511/26262-6302

E-Mail: pressestelle@lka.polizei.niedersachsen.de

www.LKA.Niedersachsen.de

Presseinformation Nr. 06

26.04.2021

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