Technische Prävention -Videoüberwachungsanlagen-

Adressennachweis & Pflichtkatalog für Videoüberwachungsanlagen


Die (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen empfehlen, Videoüberwachungsanlagen (VÜA) in jedem Fall fachgerecht projektieren, installieren sowie instand halten zu lassen.

Im Adressennachweis werden Ratsuchenden jene Unternehmen benannt, die sich nach Antragstellung dem Aufnahmeverfahren gemäß „bundeseinheitlichem Pflichtenkatalog für Errichterunternehmen von Videoüberwachungsanlagen“ der Kommission Polizeiliche Kriminalprävention erfolgreich unterzogen haben. Diese Unternehmen, welche nachgewiesen haben, dass sie die erforderlichen formellen, personellen und fachlichen Voraussetzungen zur Projektierung und Installation von Videoüberwachungsanlagen erfüllen, werden zentral im Internet in einer bundesweiten Datenbank gelistet und sind dort durch jedermann tagesaktuell abrufbar.


Die anerkannten Fachunternehmen können Sie auf der Internetseite
https://www.k-einbruch.de/fachbetriebssuche/
abrufen.

Über eine Umkreissuche mittels Postleitzahl lassen sich auf der angegebenen Internetseite auch Unternehmen in Ihrer Nähe finden.

Technische Prävention -Video-

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