EINSATZ GEFÄLSCHTER IMPFAUSWEISE IST STRAFBAR!

Impfpass
Wer nicht genesen oder geimpft ist, bekommt im Rahmen der 2G-Regel immer häufiger keinen Zutritt zu gastronomischen und kulturellen Einrichtungen sowie sonstigen Veranstaltungen.

Aus diesen Gründen werden immer mehr Fälle von Betrügereien mit gefälschten Impfausweisen bekannt.

Entgegen mancher Meinung machen sich die Hersteller und Käufer bzw. Nutzer gefälschter Impfpässe der Urkundenfälschung strafbar (Quelle: Niedersächsische Generalstaatsanwaltschaften).

Um Impfzertifikate zu fälschen und sie im Internet zum Kauf anzubieten, bedienen sich Kriminelle häufig privater Daten aus sozialen Netzwerken oder Messengerdiensten (Chargennummer, Gesundheitsdaten, Anschriften usw.).


Beachten Sie folgende Tipps, um Impfpass-Fälschungen vorzubeugen:

  • Grundsätzlich keine Gesundheitsdaten in das Internet einstellen (z.B. Bilder von Impfausweisen in sozialen Medien)
  • Bei Verdacht gefälschter Impfzertifikate in Angeboten oder Anzeigen die Polizei und den Netzbetreiber informieren
  • Nicht informierte Personen auf Strafbarkeit hinweisen

Seien Sie grundsätzlich achtsam im Umgang mit persönlichen Daten im Internet wie auch im realen Leben!

Allgemeine Informationen zum Thema Betrug finden sie ►hier

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