Praktika im Landeskriminalamt Niedersachsen
Grundsätzlich bieten wir im Landeskriminalamt Niedersachsen verschiedene Praktika an. Nachfolgend ist eine Aufzählung der Möglichkeiten und Voraussetzungen zu finden.
1) Schülerpraktika werden im LKA Niedersachsen nicht durchgeführt.
2) Pflichtpraktika in der Kriminologischen Forschung aufgrund einer (hoch-) schulrechtlichen Bestimmung/Verordnung mit im Bachelorstudium der Fachrichtung Kriminologie, Soziologie, Psychologie oder Politikwissenschaften bzw. Geographie oder Stadt- bzw. Raumplanung
3) Studierende der öffentlichen Verwaltung, die bereits in einem Beamtenverhältnis stehen (Dauer: drei Monate)
Freiwillige Praktika können zurzeit nicht absolviert werden.
• Vertiefung erworbener bzw. Erwerb neuer Kenntnisse und Fähigkeiten durch praktische Mitarbeit
• Keine Vergütung • Auf Wunsch Bescheinigung/Zeugnis
• Dauer: mind. 2 bis max. 3 Monate. Ausnahme: verpflichtende Praktika aufgrund hochschulrechtlicher Bestimmungen - Diese sind auch abweichend vom genannten Zeitraum durchführbar, wenn sie nicht der Zahlung eines Mindestlohns unterliegen.
• Hinweis: Studentinnen und Studenten, die im LKA NI ihre Abschlussarbeit anfertigen, sind keine Praktikantinnen und Praktikanten im Sinne des §22 Abs.1 Mindestlohngesetz, da sie keine praktischen Kenntnisse und Erfahrungen einer bestimmten betrieblichen Tätigkeit erwerben.
Kontakt
Dezernat Personal
0511 9873 – 1161
E-Mail: bewerbung@lka.polizei.niedersachsen.de