Hinweise und Informationen für anfragende Redaktionen
Willkommen bei der Pressestelle des Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen. Wir beantworten Anfragen von Medienschaffenden zu Themen der Kriminalitätsbekämpfung und Kriminalprävention, stellen Hintergrundinformationen bereit und koordinieren Interviews mit unseren Expertinnen und Experten.
Um Ihre journalistische Anfrage so schnell wie möglich beantworten zu können, finden Sie nachstehend einige Hinweise.Um Ihre Anfrage so schnell wie möglich und präzise bearbeiten zu können, bitten wir Sie, folgende Informationen in Ihrer E-Mail mitzuteilen:
- Name und Medium (z. B. Zeitung, Magazin, Online-Portal)
- Kontaktdaten für Rückfragen (E-Mail und Telefonnummer)
Hinweis: Sollten Sie von einer privaten E-Mail anfragen, senden Sie uns bitte Ihren journalistischen Nachweis bzw. Presseausweis zu.
- Thema und Ziel Ihrer Anfrage (Bitte stellen Sie spezifische Fragen, um eine zielgerichtete Antwort zu ermöglichen.)
- Falls Sie sich auf ein konkretes Ereignis beziehen, geben Sie bitte Ort, Datum und eine Beschreibung des Sachverhalts an, bei Anfragen zu Ermittlungen ggf. das Aktenzeichen oder die Vorgangsnummer(n).
- Relevante Fristen oder Veröffentlichungsdaten
Bitte beachten Sie, dass wir personenbezogene Daten und Informationen, die Ermittlungen gefährden könnten gem. Niedersächsisches Pressegesetz (NPresseG) nicht beauskunften.
Die Recherche von Fallzahlen im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem ist sehr komplex. Um Ihre Anfrage so schnell wie möglich und vollständig an unsere Fachabteilungen weiterleiten zu können, bitten wir Sie, folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Land Niedersachsen von 2007 bis heute finden Sie hier: Link zur Übersicht der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Landes Niedersachsen
- In der jeweiligen Tabelle 01 - Grundtabelle eines jeden Jahres - finden Sie hinter einer sechsstelligen Schlüsselzahl die entsprechenden Straftaten, die diesen Schlüsseln zugeordnet werden. Sollten die gewünschten Informationen zu Ihrem Anliegen dort nicht zu finden sein, besteht in einigen Fällen seitens LKA die Möglichkeit, Fallzahlen über das polizeiinterne Vorgangsbearbeitungssystem zu analysieren. Dies ist jedoch mitunter aufwendig und nimmt Zeit in Anspruch.
Damit wir die Anfrage so gut wie möglich beantworten können, beschreiben Sie bitte das Thema bzw. das Phänomen so genau wie möglich und nennen Sie uns den Abfragezeitraum (Beispiel: die letzten fünf Jahre oder 2019-2023). Bitte beachten Sie, dass das LKA Niedersachsen Anfragen basierend auf Auswertungen aus dem Vorgangsbearbeitungssystem (Eingangsstatistik) mit der Angabe von Entwicklungstendenzen beantwortet. Unterjährige PKS-Zahlen werden durch das LKA Niedersachsen grundsätzlich nicht herausgegeben.
Die PKS ist eine Ausgangsstatistik. Das bedeutet, dass die der Polizei bekannt gewordenen Straftaten erst nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen mit Abgabe der Akten an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht erfasst werden. Die PKS erfasst somit die in einem Kalenderjahr polizeilich endabgegebenen Ermittlungsvorgänge (mit Ausnahme von „echten“ Staatsschutzdelikten, s. u.) unabhängig vom Zeitpunkt der Tatbegehung.
Grundsätzlich sollten Aussagen zur Kriminalitätsentwicklung auf Fallzahlen der PKS basieren. Häufig liegen für bestimmte Phänomene keine entsprechenden Deliktschlüssel, Phänomen- oder Auswertemarker vor, sodass Fallzahlen aus der Eingangsstatistik herangezogen werden müssen.
Demgegenüber handelt es sich bei der Eingangsstatistik um eine Statistik, in die die Straftaten so eingehen, wie sie sich aus polizeilicher Sicht zunächst darstellen und angezeigt werden. Im Zuge der sich anschließenden polizeilichen Ermittlungen können sich Veränderungen ergeben, die sich auf das Delikt und somit die Statistik auswirken. Die polizeiliche Eingangsstatistik ist in der Regel nicht reproduzierbar, d. h. eine Fallzahlenerhebung zu einem späteren Zeitpunkt wird sehr wahrscheinlich zu einem abweichenden Ergebnis kommen. In diesem Zusammenhang wird teilweise auch von einer „lebenden Statistik“ gesprochen.
Bitte beachten Sie, dass basierend auf der Eingangsstatistik keine absoluten Zahlen mitgeteilt, sondern lediglich Trendaussagen getroffen werden.
Die Eingangs- und Ausgangsstatistik sind grundsätzlich nicht miteinander vereinbar. Ebenso wenig können diese ohne weiteres mit den justiziellen Statistiken verglichen werden.
- Darüber hinaus sind weitergehende Informationen zu einzelnen Kriminalitätsphänomenen aus den presseoffenen Lagebildern zu entnehmen: Link zur Übersicht der Deliktsbereiche
- Politisch motivierte Straftaten werden bundeseinheitlich im Rahmen des KPMD-PMK erfasst, gemeldet und auswertbar gemacht.
- Dabei ist zwischen „echten“ und „unechten“ Staatsschutzdelikten zu unterscheiden. Echte Staatsschutzdelikte werden ausschließlich im KPMD-PMK abgebildet, da sie auf Grundlage des Gesetzeswortlautes in jedem Fall als politisch motiviert zu betrachten sind (z. B. §§ 86a oder 130 StGB). Unechte Staatsschutzdelikte werden sowohl im KPMD-PMK als auch in der PKS abgebildet, da sie sowohl mit als auch ohne eine politische Motivation begangen werden können (z. B. §§ 223 oder 242 StGB).
- Der KPMD-PMK ist im Unterschied zur PKS keine Ausgangsstatistik. Jede politisch motivierte Straftat wird nach Aufnahme der Ermittlungen bzw. Feststellung einer politischen Motivation unverzüglich statistisch erfasst (Erstmeldung). Relevante Änderungen werden fortlaufend nachgemeldet (Nachtragsmeldungen). Weitere Meldungen erfolgen insbes. mit Abgabe an die Staatsanwaltschaft und bei Bekanntwerden des Verfahrensausgangs (Abschlussmeldungen).
- Statistische Daten zu politisch motivierten Straftaten mit Tatzeit in den Vorjahren (z. B. zum Jahr 2024 und davor) werden zum 31.01. des Folgejahres (z. B. 31.01.2025) statistisch festgeschrieben bzw. archiviert. Diese Daten dienen als eine Grundlage zur Darstellung der Entwicklung der Politisch motivierten Kriminalität.
Die Entwicklung der PMK Niedersachsen wird regelmäßig durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport veröffentlicht. Angaben dazu sind dem Internetauftritt des Ministeriums zu entnehmen.
Unterjährige KPMD-PMK-Zahlen werden durch das LKA Niedersachsen grundsätzlich nicht herausgegeben. Allerdings werden Anfragen zur Kriminalitätsentwicklung innerhalb des laufenden Jahres (unterjährig) mit entsprechenden Tendenzaussagen beantwortet. Dies begründet sich unter anderem darin, dass z. B. tagesaktuelle Anfragen vielfach erheblichen Veränderungen unterliegen, sie so mitunter schnell unscharf und nicht valide reproduzierbar sind. Dies liegt darin begründet, dass alle eingehenden Meldungen zu politisch motivierten Straftaten nach Übersendung durch die jeweiligen Organisationseinheiten zunächst im LKA Niedersachsen und im weiteren Verlauf gemeinsam mit dem BKA sorgfältig geprüft und qualitätsgesichert werden. Erst dann entsteht ein hinreichend belastbarer Datenbestand auf dessen Grundlage eine fachlich geeignete Beantwortung erfolgen kann.
Dabei bilden einen Teil der politisch motivierten Kriminalität extremistische Straftaten. Bei Vorliegen eines Extremismusverdachts bezieht das LKA Niedersachsen den niedersächsischen Verfassungsschutz für eine abschließende Bewertung in die Qualitätssicherung ein. Daten zu extremistischen Straftaten werden dem niedersächsischen Verfassungsschutz zudem für die eigene Berichterstattung im Rahmen des regelmäßig erscheinenden Verfassungsschutzberichtes zur Verfügung gestellt, der hier abgerufen werden kann.
Wir beantworten Ihre Anfrage so schnell wie möglich. Abhängig von der Komplexität des Themas oder der Einbindung von Fachabteilungen - z. B. in der Datenauswertung - kann die Bearbeitungszeit variieren. Planen Sie in Ihrer Anfrage daher grundsätzlich ein, dass je nach Art und Umfang der für Sie anzufertigenden Antwort, eine mehrtägige/mehrwöchige Bearbeitungszeit notwendig sind. Teilen Sie uns in Ihrer Anfrage mit, bis wann die Antwort spätestens benötigt wird.
Wir legen großen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Medienschaffenden. Bitte beachten Sie:
- Alle Anfragen werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bearbeitet (z. B. Datenschutz, Pressegesetze etc.).
- Veröffentlichungen mit Bezug auf polizeiliche Auskünfte sind mit Quellenangabe „Landeskriminalamt Niedersachsen“ zu versehen.
- Pressesprecherinnen und Pressesprecher dürfen grundsätzlich mit Vor- und Zunamen im Kontext ihrer Tätigkeit zitiert und genannt werden, wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen werden.
Für weitere Fragen oder Anregungen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Ihr Team der Pressestelle des LKA Niedersachsen