Umweltkriminalität
Unter Umweltkriminalität versteht man Straftaten im Zusammenhang mit Boden und Wasser, Luft und Lärm, Abfällen, Chemikalien / Gefahrstoffen, radioaktiven / nuklearen Stoffen, Pflanzen, Tieren und Wilderei, Lebensmitteln, Arzneimitteln, Seuchen sowie Gentechnik.
Umweltkriminalität richtet sich gegen gesetzlich geschützte Umweltgüter. Im Strafgesetzbuch finden sich die Kernnormen des Umweltstrafrechts. Zusätzlich gibt es unter anderem die strafrechtlichen Nebengesetze, wie das Abfallverbringungs-, Chemikaliengesetz-, Pflanzenschutz-, Bundesnaturschutz-, Tierschutz- und Bundesjagdgesetz.
Umweltkriminalität tritt typischerweise durch Verschmutzung von Luft, Boden und Gewässern, den unsachgemäßen Umgang mit Abfällen und Gefahrstoffen, das Freisetzen von Strahlung und Giften oder die Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete auf.
Die strafrechtlichen Handlungen reichen von Bagatellbereichen (Wegwerfen einer Zigarettenkippe in einem Naturschutzgebiet) bis hin zu weitreichenden Schädigungen (Trinkwasserverseuchung).
Hinzu kommen regionale Unterschiede. In landwirtschaftlichen Regionen zeigen sich andere umweltdeliktische Schwerpunkte als an Küstenregionen mit der ansässigen Schifffahrt.
Umweltkriminalität ist kein nationales Problem. Eine Grenze stoppt keinen sauren Regen oder hält Abfallverunreinigungen im Erdreich auf. Deshalb sind Kontrollmechanismen, weltweite Abkommen zum Schutz der Umwelt essentiell.
Straftaten der Umweltkriminalität zeichnen sich insbesondere dadurch aus, dass diese einer Gewinnmaximierung dienen, um entweder hohe Kosten zu sparen (z. B. die teure Entsorgung) oder aber Gewinne zu erwirtschaften bzw. eine Einnahmequelle zu generieren.