WENN SPUCKEN, NIESEN UND HUSTEN ZUR STRAFTAT WIRD!
Besteht der Verdacht, dass eine Corona infizierte Person bewusst andere Personen anspuckt, anniest oder anhustet, kann dies eine gefährliche Körperverletzung sein. Betroffene sollten in diesen Fällen Anzeige bei der Polizei erstatten.
Die Täter müssen mit Geldstrafen rechnen. Zusätzlich kann es für sie zu weiteren Bußgeldern kommen, wenn gegen die Quarantänepflicht bzw. die Maskenpflicht verstoßen wurde.
Die reine Behauptung an Corona erkrankt zu sein, ist nicht strafbar - sollte es aber durch den Schreck beim Betroffenen z. B. zu einem Unfall kommen, kann widerum eine strafbare Körperverletzung vorliegen.
Wer gegenüber Mitarbeitern von Behörden oder der Polizei behauptet, dass er Corona infiziert ist oder diese anhustet, macht sich strafbar (Vortäuschen einer Straftat).
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