Cuxhaven: Polizei wendet sich bei Ermittlungen nach zwei Frauenmorden an die Öffentlichkeit

 
Phantombild 1 (1992)
 
Phantombild 2 (1993)

Cuxhaven. Am Donnerstagabend, 24. September 1992, gegen 20 Uhr begab sich ein unbekannter Täter zum Straßenstrich in der Van-Heukelum-Straße in Bremerhaven und lockte die 22-jährige Vanessa Wardelmann, die dort als Prostituierte arbeitete, als mutmaßlicher Freier in einen dunkelblauen Kleinwagen.

Am Samstagmorgen (26.09.1992) wurde der Leichnam der jungen Frau nahe dem Fluss Lune im Bereich der Gemeinde Loxstedt in der Nähe der Anschlussstelle Bremerhaven-Süd/Nesse an der A 27 von einem Fahrradfahrer aufgefunden. Etwa sieben Monate später, am Samstag, 08. Mai 1993, hat ein bislang unbekannter Täter Kontakt mit der damals 26-jährigen Anja Witt aufgenommen, die ebenfalls als Prostituierte in der Van-Heukelum-Straße in Bremerhaven gearbeitet hat. Der Leichnam der jungen Frau wurde am nächsten Tag (09.05.1993) in einem Waldstück an der B 215 in der Nähe der A 27 an der Ausfahrt Verden Nord von Spaziergängern aufgefunden.

Beide Frauen wurden erdrosselt. Die Polizeiinspektion Cuxhaven hat eine Ermittlungsgruppe gegründet, um die beiden Fälle aufzuklären, denn diese weisen Parallelen auf:

Es gibt außer DNA-Spuren weitere Parallelen in diesen beiden Fällen:
  • Der Mörder suchte sich in beiden Fällen junge Frauen als Opfer aus, die auf dem Straßenstrich in der Van-Heukelum-Straße in Bremerhaven tätig waren.
  • Beide Frauen wurden erdrosselt.
  • Beide Fundorte der Leichen befinden sich im Bereich der A 27
  • Beide Frauen wurden mit 5-cm-breitem Leukoplast geknebelt

Die Staatsanwaltschaft Stade hat beim zuständigen Amtsgericht einen Beschluss zur Veröffentlichung von zwei Phantombildern erwirkt, die im Rahmen der Ermittlungen in den Jahren 1992 und 1993 entstanden sind.

Wer Angaben zu den abgebildeten Männern machen kann, wird gebeten, sich an die Polizeiinspektion Cuxhaven zu wenden: Telefon +49-(0)4721 573-200 Auch potenzielle Zeugen aus dem Umfeld der Familie, dem Freundeskreis, der Arbeit oder Nachbarschaft werden gebeten, sich an die Polizei zu wenden, wenn sie zu den tatrelevanten Zeiten Veränderungen bei ihrem Verwandten, Freund, Kollegen, Nachbarn o.ä. bemerkt haben.

Es ist davon auszugehen, dass der Täter die Berichterstattung aufmerksam verfolgt hat.

Die Polizeidirektion Oldenburg hat für entscheidende Hinweise, die zu einer rechtskräftigen Verurteilung der bzw. des Täters führen, eine Belohnung von bis zu 5.000 € * ausgesetzt.

* Über die Zuerkennung und Verteilung wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden.
* Diese Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung von strafbaren Handlungen gehört.

Vanessa Wardelmann
 
Anja Witt

Hinweise an:

Polizei Cuxhaven

Tel: 04721 / 573 - 200

 

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.11.2019

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln