Drohnen im Fokus
Alles, was Sie über Drohnen wissen sollten – und was zu tun ist, wenn Ihnen eine verdächtig vorkommt.
01 Warum interessiert sich die Polizei für Drohnen?
Die Polizei nutzt Drohnen selbst als Einsatzmittel — muss sich aber zunehmend auch mit Drohnen befassen, die von Dritten missbräuchlich eingesetzt werden. Vier Bereiche stehen im Vordergrund:
- Schutz kritischer Infrastruktur
Energieanlagen, Umspannwerke und Wasserwerke sind gegen Ausspähung und Sabotage per Drohne besonders schützenswert.
- Gefahrenabwehr
Drohnen über Menschenansammlungen, Großveranstaltungen oder Einsatzstellen können Rettungskräfte behindern oder Menschen gefährden.
- Schutz des Luftverkehrs
Unerlaubte Flüge nahe Flughäfen gefährden den bemannten Luftverkehr und können zu Startbahn-Sperrungen führen.
- Ausspähen von Objekten
Drohnen werden genutzt, um Grundstücke, Gebäude oder Personen vor Einbrüchen oder zu Stalking-Zwecken auszukundschaften.
02 Wo darf ich mit meiner Drohne fliegen?
Die wichtigsten Regeln im Überblick. Verbindlich und stets aktuell sind dipul.de und das Luftfahrt-Bundesamt (LBA).
- Registrierungspflicht
Weitere Informationen unter: Luftfahrt-Bundesamt - Registrierungspflicht
- EU-Kompetenznachweis & Fernpilotenzeugnis
Weitere Informationen unter: Luftfahrt-Bundesamt - EU-Kompetenznachweis & Fernpilotenzeugnis
- Flugbeschränkungsgebiete
Über Flugplätzen, Naturschutzgebieten, militärischen Einrichtungen und sensibler Infrastruktur gelten geografische Gebiete mit Einschränkungen nach § 21h LuftVO.
- Datenschutz & Persönlichkeitsrecht
Bild- und Tonaufnahmen von Personen oder fremden Grundstücken ohne Einwilligung können das Persönlichkeitsrecht verletzen — unabhängig vom Luftrecht.
Verbindliche Quellen: Laufend aktualisierte Regeln, Registrierung und Flugbeschränkungsgebiete finden Sie auf www.dipul.de und beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
03 Wann sollte ich die Polizei informieren?
Die meisten Drohnenflüge sind harmlos. In diesen typischen Fällen ist eine Meldung sinnvoll:
Einsatzstellen
Drohnen über Polizeieinsätzen
Können Ermittlungen stören oder Einsatzkräfte gefährden.
Justizvollzug
Drohnen über Justizvollzugsanstalten
Häufig im Zusammenhang mit versuchtem Einschmuggeln von Handys oder Betäubungsmitteln.
Militär
Drohnen über militärischen Einrichtungen
Besonders sicherheitsrelevante, meist als Sperrgebiet ausgewiesene Bereiche.
Energie
Drohnen über Energieanlagen oder Umspannwerken
Können auf Ausspähung kritischer Infrastruktur hindeuten.
Zeitpunkt
Verdächtige Nachtflüge
Wiederholte Flüge in Abend- oder Nachtstunden über sensiblen Bereichen sind auffällig.
Personen
Beobachtung oder Verfolgung von Personen
Wenn eine Drohne erkennbar gezielt jemandem folgt oder ein Grundstück fixiert.
04 Was kann ich beobachten und melden?
Je genauer Ihre Beobachtung, desto besser kann die Polizei den Vorfall einordnen:
Melden:
Notruf 110.
Begeben Sie sich nicht in Gefahr und versuchen Sie nicht, die Drohne selbst zu stoppen.
05 Häufige Irrtümer
06 Häufig gestellte Fragen
Ist jede Drohne registrierungspflichtig?
Nein, aber die meisten: registrierungspflichtig ist, wer ein UAS ab 250 Gramm Startmasse oder mit Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten (z. B. Kamera) betreibt. Leichte, kamera- und sensorlose Modelle sind ausgenommen.
Wie erkenne ich, ob eine Drohne in einem verbotenen Bereich fliegt?
Auf www.dipul.de finden Sie alle Informationen zu berechtigten Flugbereichen und Luftraumbeschränkungen, inklusive interaktivem Map-Tool.
Darf eine Drohne über meinem Wohngrundstück fliegen?
Drohnen dürfen ein Wohngrundstück grundsätzlich nicht ohne Zustimmung des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten überfliegen.
Eine Ausnahme kann für Drohnen unter 250 Gramm gelten, wenn sie keine optischen oder akustischen Aufzeichnungen anfertigen können. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein Überflug in mehr als 100 Metern Höhe zulässig, etwa wenn ein berechtigter Betriebszweck vorliegt und die Privatsphäre der Bewohner nicht beeinträchtigt wird. Zusätzlich sind unter anderem Lärmschutz, Tageszeit und eine mögliche Vorabinformation der Betroffenen zu beachten.
Die genauen Voraussetzungen regelt § 21h Abs. 3 LuftVO.
Wie unterscheide ich eine Drohne von einem bemannten Luftfahrzeug?
Über Flugverfolgungsdienste wie Flightradar24 oder allgemeine ADS-B-Tracker lassen sich registrierte, bemannte Luftfahrzeuge anzeigen. Taucht dort nichts Passendes auf, handelt es sich wahrscheinlich um eine Drohne.
Welche Vorkehrungen muss ich treffen, wenn ich selbst fliegen möchte?
Eine vollständige Zusammenfassung — Registrierung, Kompetenznachweis, Versicherung, Flugbeschränkungen — finden Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) und auf www.dipul.de.
Darf ich eine Drohne selbst abwehren?
Nein. Eigenmächtiges Stören, Beschädigen oder Abschießen ist nicht gestattet, kann rechtliche Konsequenzen haben und Personen gefährden. Melden Sie verdächtige Flüge stattdessen der Polizei.
Wie melde ich eine verdächtige Drohne?
Verdächtig ist eine Drohne insbesondere über sicherheitsrelevanten Bereichen (siehe „Wann sollte ich die Polizei informieren?"), bei gezielter Verfolgung von Personen oder Grundstücken, oder bei wiederholten Flügen zu ungewöhnlichen Zeiten. Melden Sie den Vorfall mit den Angaben aus der Checkliste über Notruf 110 oder die Internetwache Ihres Bundeslandes.
Was passiert nach der Meldung?
Die Polizei prüft, ob ein Zusammenhang mit einer Gefahrenlage oder Straftat besteht. Je nach Fall folgen weitere Schritte, die aus einsatztaktischen Gründen nicht näher benannt werden können. Zu laufenden Ermittlungen wird aus ermittlungstaktischen Gründen in der Regel nicht öffentlich informiert.
Brauche ich für jede Drohne einen Drohnenführerschein?
Ab 250 Gramm ist mindestens der EU-Kompetenznachweis nötig, für Flüge näher an Menschen zusätzlich das Fernpilotenzeugnis. Sehr leichte, sensorlose Modelle unter 250 Gramm sind meist ausgenommen.
Gilt für gewerbliche Nutzung (z. B. Vermessung, Fotografie) etwas anderes als privat?
Die EU-Drohnenverordnung unterscheidet nach Risikokategorie (offen, speziell, zulassungspflichtig), nicht grundsätzlich nach privat/gewerblich. Komplexere gewerbliche Einsätze benötigen oft eine zusätzliche Betriebsgenehmigung.________________________________________________
Die meisten Drohnenflüge sind legal.
Nur ein kleiner Teil ist missbräuchlich oder gefährlich. Mit aufmerksamer Beobachtung und einer präzisen Meldung helfen Sie der Polizei, genau diese Fälle zu erkennen.
Diese Seite dient der allgemeinen Bürgerinformation und ersetzt keine Rechtsberatung.
Verbindliche, stets aktuelle Regeln: dipul.de und Luftfahrt-Bundesamt. Notruf bei akuten Verdachtsfällen: 110.