CEO-FRAUD: UNTERNEHMEN SOLLEN ZAHLEN!
Bei dieser Betrugsmasche fordern die Täter per E-Mail oder Telefon hohe Geldbeträge von Unternehmens-Mitarbeitern. Hierbei geben sie sich als Geschäftsführer (CEO), Führungskraft, Handelspartner oder leitender Angestellter aus.
Die Täter kontaktieren bevorzugt Verantwortliche aus der Buchhaltung oder dem Rechnungswesen. Unter Angabe falscher Tatsachen sollen diese Geldbeträge von Unternehmenskonten ins Ausland überweisen.
Vor der Tatausführung informieren sich die Täter umfangreich über das Unternehmen bzw. deren Mitarbeiter.
Tipps zum Schutz vor der Betrugsmasche 'CEO-Fraud':
- Beachten, welche Informationen über ein Unternehmen veröffentlicht werden
- Mitarbeiter über die Betrugsmasche 'CEO-Fraud' informieren
Klare Abwesenheitsregelungen und interne Kontrollmechanismen praktizieren - zum Beispiel bei ungewöhnlichen Überweisungsaufträgen vor einer Transaktion:
- Absenderadresse der E-Mail auf Richtigkeit prüfen
- Stammt die Zahlungsaufforderung auch wirklich vom genannten Auftraggeber (z. B. Rückruf)
- Geschäftsleitung bzw. Vorgesetzte informieren
- Bei Betrugsverdacht oder Fragen an die örtliche Polizeidienststelle oder das zuständige Landeskriminalamt wenden
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