NEUES GESETZ GEGEN HASSKRIMINALITÄT IN KRAFT GETRETEN!

Gesetz gegen Hass

Im Internet (besonders in "Sozialen Medien") ist eine zunehmende Verrohung der Kommunikation zu beobachten.

Immer mehr Menschen äußern sich in der Anonymität des Internets beleidigend, einschüchternd oder bedrohend gegenüber anderen.

Besonders gesellschaftlich und politisch engagierte Menschen werden massiv eingeschüchtert. Mord- und Gewaltandrohungen, volksverhetzende Äußerungen und andere strafbare Inhalte werden häufig über soziale Netzwerke veröffentlicht.

Dies hat nicht selten zur Folge dass sich Betroffene vollständig aus dem öffentlichen Diskurs zurückzuziehen.

Der freie Meinungsaustausch sowie die Meinungsfreiheit im Internet sind gefährdet und sollen durch das neue Gesetz besser geschützt werden.


Das ist neu:

  • Anbieter sozialer Netzwerke werden verpflichtet, strafbare Inhalte (z. B. Morddrohungen und Volksverhetzung) zu melden - hierfür wird beim Bundeskriminalamt eine Zentralstelle eingerichtet
  • Sollte der Anbieter ein unzureichendes Meldesystem einrichten, kann dies mit einem Bußgeld sanktioniert werden
  • Hetze, Drohungen und Beleidigungen im Netz werden härter und intensiver verfolgt

  • Zur Täteridentifizierung und Beweissicherung wird es klare Rechtsgrundlagen zur Auskunftserteilung von Anbietern gegenüber Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörden geben
  • Politisch engagierte Personen verdienen besonderen Schutz - somit werden üble Nachrede und Verleumdung ihnen gegenüber härter bestraft
  • Personen, die im ärztlichen Notdienst oder in einer Notaufnahme Hilfe leisten, erhalten einen besseren Schutz vor Drohungen und Gewalthandlungen

  • Besserer Schutz für Personen, die aufgrund ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit Anfeindungen und Bedrohungen ausgesetzt sind
  • Antisemitische Motive wirken künftig grundsätzlich strafsteigernd

  • Wer aufgrund beruflicher oder ehrenamtlicher Tätigkeiten Anfeindungen und Bedrohungen ausgesetzt ist, wird besser geschützt (Einrichtung entsprechender Auskunftssperren im Melderegister)





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