SEXUELLE BELÄSTIGUNG AM ARBEITSPLATZ!

Sex. Bel. am Arbeitsplatz
Sexuelle Übergriffe am Arbeitsplatz sind nicht selten und geschehen in jeder Branche der Arbeitswelt. Am häufigsten sind Frauen betroffen. Männer, Transsexuelle und intergeschlechtliche Personen bilden den kleineren Teil.

Bei sexueller Belästigung geht es vorwiegend darum, Macht zu demonstrieren. Zu diesen Handlungen gehören z. B. bedrängende Nähe, Massagen, scheinbar unauffällige Berührungen an Brust und Po, sexuelle Anspielungen oder die Aufforderung, sich "auf den Schoß" zu setzen.

Täter können Vorgesetzte, Mitarbeiter oder Kunden sein.
Betroffene glauben oft, das die Belästigungen von alleine aufhören - meist ist das aber nicht der Fall.


Um sich zu schützen, sollten Sie folgendes wissen:
  • Alle ungewollten sexuellen Handlungen sind strafbar
  • Die Schuld liegt beim Täter - nicht beim Opfer
  • Vertauensperson/en hinzuziehen
  • Mitarbeiter:innen/Kollegen:innen aufmerksam machen (mögliche Zeugen)
  • Klare Ansprache an mögliche Täter (Grenzen aufzeigen)
  • Belästigungen/Übergriffe dokumentieren
  • Betroffene haben das Recht bei der zuständigen Beschwerdestelle einzulegen (in der Regel gibt es innerbetriebliche Hilfe -Vorfall muss hier geprüft werden)
Weitere Informationen zum Schutz vor sexueller Belästigung von Beschäftigten finden Sie bei der ►Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der ►Polizeiberatung

Die Broschüre zum Thema "Sexuelle Gewalt" liegt bei Ihrer ►Beratungsstelle der Polizei zu Abholung bereit oder zum Herunterladen per ►pdf
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