SICHER UNTERWEGS - OHNE WAFFEN!

Frau Waffe

Viele Frauen fühlen sich vermeintlich sicherer, wenn Sie Pfefferspray, Reizgas, eine Schreckschusswaffe oder ein Messer dabei haben.

Wir raten aus folgenden Gründen davon ab:

  • Die Gefahr, dass ein Angreifer es Ihnen aus der Hand reißt und gegen Sie selbst einsetzt, ist sehr groß
  • Selbst wenn Sie es selbst gegen einen Angreifer einsetzen, kann bei Gegenwind der Sprühnebel zurückschlagen und Sie selbst treffen.
  • Reizstoffsprühgeräte jeder Art, sowie andere Waffen dürfen bei öffentlichen Veranstaltungen / Versammlungen / Demonstrationen nicht mitgeführt werden (§ 27 Abs. 1 Versammlungsgesetz, u. § 42 Abs. 1 Waffengesetz).
  • Es ist zudem untersagt, Pfeffersprays, Tränengas und Reizstoffe in Schulen, auf das Schulgelände oder zu Schulveranstaltungen mitzubringen oder mitzuführen. Das Verbot gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler (einschließlich Waffenscheininhaber).
  • Außerdem: Was nutzt im Falle eines überraschenden Angriffs z. B. Pfefferspray in einer typischen Damenhandtasche? Wie schnell würden Sie es einsetzen können?
  • Beim Einsatz von Waffen, wie Messer oder Schusswaffen, kann die Situation leichter eskalieren.
  • Führen Sie besser Gegenstände bei sich, die Lärm verursachen, wie Trillerpfeifen oder Alarmgeräte, um im Falle eines Angriffs auf sich aufmerksam zu machen.

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