VORSICHT VOR BETRUGSMASCHEN MIT IMMOBILIENANZEIGEN!

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Hinter einer im Internet angebotenen "Traumwohnung" zum angeblichen Niedrigpreis stecken nicht selten Kriminelle, die es nur auf Geldüberweisungen oder persönlichen Daten (z.B. E-Mail-Adressen, Passwörter usw.) von Wohnungsinteressenten abgesehen haben. Die erhoffte Immobilie entpuppt sich dann als gefälschte Immobilienanzeige.

Wurde ein Geldbetrag vom Wohnungssuchenden erstmal an die Betrüger überwiesen, wird es schwer diesen zurückzubekommen.

Bei der Wohnungssuche auf Immobilienbörsen im Internet gibt es zahlreiche Hinweise und Anhaltspunkte, bei denen Interessenten aufmerksam werden sollten.

Besonders auffällig sind z.B. ansprechende Beschreibungen wie beste Lage, unschlagbar günstiger Preis, geringe Nebenkosten usw. sowie verwendete Katalog-Fotos.

Die häufigsten Betrugsmaschen:

Vorkassenbetrug/Vorabkaution: Hier teilt der Betrüger dem Interessenten mit, dass er selbst bei der Wohnungsbesichtigung nicht anwesend sein kann. Ein Schlüssel wird aber dennoch zugesendet, um die Wohnung besichtigen zu können. Für diesen Schlüssel soll der Empfänger aber eine Sicherheitskaution überweisen. Nach der Zahlung wartet das Opfer vergeblich auf die Schlüssel.

Hinweis: In manchen Fällen werben die Betrüger um Vertrauen, indem sie behaupten, Plattformen wie z.B. Airbnb oder Roomlala würden das Versenden der Schlüssel oder des Mietvertrags übernehmen.

Wohnungskautionsbetrug: Der Betrüger mietet z.B. eine Wohnung an, die er dann als eigene ausgibt. Eine entsprechende Verkaufs-/ bzw. Mietanzeige wird in verschiedene Immobilienportale eingestellt. Interessenten bekommen umgehend einen Besichtigungstermin und kurz darauf eine Zusage. Jetzt muss der Mieter/Käufer z.B. drei Monatsmieten und eine Ablösesumme oder eben eine Anzahlung für den Kauf im Voraus leisten.

In manchen Fällen wird eine Immobilie auch ohne eine Wohnungsbesichtigung direkt zur Miete angeboten.

Nachnahmebetrug: In diesem Fall sendet der Betrüger die vermeintlichen Wohnungsschlüssel per Nachnahme. Eine vereinbarte Nachnahmegebühr soll vom Empfänger an den Postboten entrichtet werden. Die Schlüssel passen nicht zum Schloss der Immobilie.

Kostenpflichtige Angebotslisten von Wohnungen: Betrüger geben sich als Immobilienmakler aus und bieten Listen mit interessanten Wohnungsangeboten zum Kauf an.

Unsere Tipps zum Schutz vor betrügerischen Wohnungsanzeigen:

  • Keine Geldforderung wie Miete, Kaution, Anzahlung, usw. im Voraus leisten (immer erst nach Abschluss von Miet-/ oder Kaufvertrag)
  • Grundsätzlich gilt: Skepsis zeigen, wenn zu Vorauszahlungen aufgefordert wird
  • Wohnungsbesichtigungen sollten grundsätzlich immer vor Geldüberweisungen möglich sein
  • Kontakt sollte auf Deutsch möglich sein (der Anzeigeninhalt von Betrugsobjekten ist meist in auffällig schlechtem Deutsch geschrieben bzw. mit vielen Rechtschreibfehlern versehen)
  • Auf verdächtige Kontonummern achten (z.B. andere Buchstaben als DE...)
  • Kontaktdaten auf Seriosität prüfen (sind Daten überhaupt vorhanden?)
  • Überprüfen, ob die Immobilienanzeige nur von anderen (seriösen) Portalen zusammenkopiert wurde
  • Sind Anzeigenfotos realistisch und passen sie zur Wohngegend (z.B. mit Google Maps überprüfen)
  • Bei Bedarf bzw. Verdacht den Ausweis des Maklers zeigen lassen

Sollten Sie Opfer geworden sein:

  • Geleistete Geldüberweisungen umgehend bei der Bank rückgängig machen (wurde z.B. per Lastschrift gezahlt, ist eine Erstattung über einen Zeitraum von acht Wochen möglich)
  • Strafanzeige bei der Polizei erstatten
  • Keine Geldüberweisungen bzw. weitere Geldforderungen vornehmen (nicht einschüchtern lassen)
  • Keine persönlichen Daten weitergeben
  • Den Betrug den betroffenen Immobilienportalen melden, um weitere Wohnungssuchende zu schützen ("Melde-Button" bei Internet-Portalen beachten: hier kann man verdächtige Anzeigen per Klick melden!)

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