»Aber ich darf doch wohl noch meine Meinung sagen…«

»Aber ich darf doch wohl noch meine Meinung sagen…«

JA! Jede*r darf grundsätzlich sagen was er oder sie denkt und fühlt. Denn es gilt das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung (Artikel 5 Grundgesetz) »Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern (.)«. Das heißt aber nicht, dass man wirklich alles sagen darf.


Ihre Grenze findet die Meinungsfreiheit in den allgemeinen Gesetzen, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und im allgemeinen Persönlichkeitsrecht.

Durch die freie Meinungsäußerung darf nicht die Würde eines anderen Menschen verletzt werden.

Die Äußerung unwahrer Tatsachenbehauptungen über einen anderen ist in aller Regel nicht gestattet.

Verboten werden kann darüber hinaus auch die Äußerung von Schmähkritik. Darunter fallen solche Äußerungen, die keinen Bezug mehr zur Sache aufweisen, sondern die nur noch den Sinn haben, die Person zu diffamieren, abzuwerten und herabzuwürdigen.
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