Was ist Hasskriminalität?

Gemäß bundeseinheitlicher polizeilicher Definition innerhalb des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch motivierter Kriminalität (KMPD PMK) bezeichnet

Hasskriminalität politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung, äußeres Erscheinungsbild begangen werden. Straftaten der Hasskriminalität können sich unmittelbar gegen eine Person oder Personengruppe, eine Institution oder ein Objekt/eine Sache richten, welche(s) seitens des Täters einer der o. g. gesellschaftlichen Gruppen zugerechnet wird (tatsächliche oder zugeschriebene Zugehörigkeit) oder sich im Zusammenhang mit den vorgenannten Vorurteilen des Täters gegen ein beliebiges Ziel richten.

Die als Hasskriminalität subsumierten Straftaten können von Beleidigungen/Bedrohungen im Internet, über Bedrohungen/Beleidigungen außerhalb des Internets, Sachbeschädigungen, Rufschädigung bis hin zu Gewaltdelikten wie Körperverletzungen, Raubdelikten, Brandanschlägen, oder letztlich sogar Tötungsdelikten reichen.

Ein Großteil dieser Kriminalität ist von einer politischen Motivation getragen.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln