Was kann ich gegen »Hate Speech« tun?

1. Hass im Netz melden

Sie können und sollten relevante Beiträge, Posts, Kommentare, Fotos bei dem jeweiligen Netzwerkbetreiber (z.B. Facebook, Google) melden. Nach einer Meldung sind die Netzwerkbetreiber verpflichtet, rechtsverletzende Beiträge innerhalb einer gesetzten Frist zu prüfen. Wenn diese Prüfung ergibt, dass tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt, muss der Netzwerkbetreiber den entsprechenden Inhalt entfernen und an die Sicherheitsbehörden melden.

Das Melden auf Facebook und Instagram funktioniert über die drei Punkte rechts über dem jeweiligen »Posting«. Wählt man diese aus, gibt es die Option »Beitrag Melden«.

Ebenso können unter www.internet-beschwerdestelle.de relevante Beiträge gemeldet werden. Hier werden die eingehenden Beschwerden zunächst juristisch geprüft. Wenn der gemeldete Inhalt gegen die einschlägigen Strafgesetze verstößt, können die Betreiber von »Internet Beschwerdestelle.de« weitere Schritte einleiten: z.B. die Aufforderung den Inhalt abzuändern bzw. die Entfernung des Inhaltes zu veranlassen.

In gravierenden Fällen kann die Beschwerde in anonymisierter Form auch direkt an die zuständige staatliche Stelle weitergeleitet werden.

2. Erstatten Sie Anzeige

Rechtswidrige »Postings« auf den Social-Media-Plattformen müssen konsequent strafrechtlich verfolgt werden, anstatt sie nur zu löschen. Ohne eine Anzeige oder Zeugenaussage kommen Täterinnen und Täter ohne Strafe davon!

Mit jeder Anzeige, mit jedem Prozess, mit jedem Täter oder mit jeder Täterin, die verurteilt wird, gibt es auch einen Abschreckungseffekt. Deshalb sollten relevante Beiträge zur Anzeige gebracht werden. Eine Strafanzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft erstatten.

Online-Wache der Polizei Niedersachsen:

www.onlinewache.polizei.niedersachsen.de

Online Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Göttingen:

hassmelden.de

Für die Beweissicherung ist Folgendes wichtig:

Internetadresse (URL) des Inhaltes und vom Profil des »Hassposting-Erstellers«.

Screenshot vom betreffenden Inhalt (einschließlich zugehörigem Post sowie Kommentarverlauf) und vom Profil des »Hassposting-Erstellers«.

Notieren Sie sich, wann und von wem der Inhalt zuerst entdeckt wurde.

Weitere Tipps unter: www.polizei-praevention.de/themen-und-tipps/straftaten-im-netz

Zivilrechtliche Ansprüche

Zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche empfiehlt es sich eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt zu beauftragen!

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