Betrügerisches Anbieten vorbörslicher Aktien
Neben dem stark verbreiteten Phänomen des Cyber-Trading Betruges steigen seit Mitte des Jahres 2021 die Zahlen der Anzeigen von Privatpersonen im Bereich des betrügerischen Anbietens vorbörslicher Aktien.
Überwiegend telefonisch bieten betrügerisch agierende Täter/-innen vorbörsliche Aktien bzw. Zeichnungsscheine an. Die Aktien werden durch die Täter/-innen beworben in dem den Anlegern einmalig die Chance gegeben wird, schon vor Börsengang eine Beteiligung zu erwerben. Des Weiteren werden den Anlegenden mit dieser Möglichkeit hohe Spekulationsgewinne in Aussicht gestellt. In den meisten Fällen werden bei den angebotenen vorbörslichen Aktien Namen von bekannten Unternehmen genutzt, welche zuvor einen Börsengang öffentlich angekündigt haben. In anderen Fällen werden aber auch von grundsätzlich lukrativen oder interessant erscheinenden Unternehmen vermeintliche Wertpapiere angeboten, welche bislang keinen Börsengang angekündigt haben.
Als weitere Möglichkeit nutzen die Täter/-innen den Erstkontakt per E-Mail sowie über nachgebaute Anlage-Webseiten, die bei einer entsprechenden Recherche einfach zu finden sind und die Anlegenden animiert, in die dort angebotenen Produkte zu investieren. Um einen höchst professionellen Eindruck zu erwecken, nutzen die Täter/-innen seriös gestaltete Webseiten mit einem augenscheinlich aussagekräftigen Impressum. Durch zuvor positiv generierte Online-Rezensionen durch die Täter/-innen, wird der vertrauenswürdige Gesamteindruck zusätzlich gefestigt. Die Geschädigten können außerdem in ihrem „Online-Konto“ auf der Webseite die Wertentwicklung ihrer zuvor erworbenen Aktien einsehen.
Auf diese Weise werden die Geschädigten zu Überweisungen verleitet, welche überwiegend auf ausländische Konten zwecks angeblicher Investition in die entsprechenden Wertpapiere getätigt werden. Eine Anlage des Geldes ist von den Täter/-innen jedoch keinesfalls angedacht. Die angebotenen Wertpapiere sind reine Phantasieprodukte und dienen keinesfalls der Anlage und Gewinnmaximierung. Sowohl das Bundeskriminalamt als auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen vor dieser Vorgehensweise mit dem Hinweis auf das Betrugsphänomen „Unrechtmäßiges Angebot vorbörslicher Aktien“.