Messenger-Betrug

Überschriften Betrug   Bildrechte: LKA NI

„Hallo Mama. Mir ist mein Handy ins Klo gefallen und hat einen Wasserschaden. Ich bin jetzt unter dieser Nummer zu erreichen, meine alte kannst du löschen. Ich komme nicht in mein Onlinebanking rein, muss aber dringend eine Sofortüberweisung machen. Kannst du das schnell für mich machen? Ich überweise es dir morgen zurück.“

Das ist ein Beispielsachverhalt dieser neu aufkommenden Masche der Täter/-innen im Bereich des Betruges. Die Kontaktaufnahme erfolgt meist per WhatsApp Messenger, in seltenen Fällen über SMS oder ähnliches. Sie geben sich als nahe Angehörige aus, z.B. als Sohn, Tochter, Enkel, Mutter oder Vater. Der Sachverhalt ist simpel. Das bis dato genutzte Handy sei durch äußere Umstände kaputtgegangen und nun habe man auf die Schnelle ein neues besorgen können. Man habe allerdings aufgrund der Umstände noch keinen Zugriff auf das Onlinebanking, müsse aber dringend eine Überweisung veranlassen und bittet nun um Hilfe dabei. Den Betrag würde man am nächsten Tag bei der Bank überweisen. In einigen Fällen werden die Namen der tatsächlichen Angehörigen genutzt.

Der geforderte Betrag liegt in der Regel ca. zwischen 1.500 € und 3.000 €. Bei Zusage der Übernahme wird der genaue Betrag mitgeteilt und eine Kontoverbindung, auf die zu überweisen wäre.

ℹ️ Werden Sie hellhörig bei spontanen Geldforderung angeblicher Verwandter oder Bekannter. Klären Sie bevor sie handeln in der Familie ab, ob das am Telefon Gesagte seine Richtigkeit hat. Rufen Sie zunächst die für Sie bekannte Nummer des angeblichen Verwandten an, für den sich die Täter/-innen ausgeben. Überlegen Sie, ob derjenige/diejenige derart verfahren würde. Bleiben Sie skeptisch, stellen Sie Fragen, die ein Fremder nicht beantworten könnte.

Weitere Tipps, wie Sie sich in diesen oder ähnlichen Fällen verhalten können und worauf Sie achten sollten, finden Sie auf der Seite der polizeilichen Prävention unter folgendem Link: https://www.polizei-praevention.de/aktuelles/messenger-betrug-die-gefahr-durch-gefaelschte-freunde-oder-familienkontakte.html



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