Informationen über die Grundzüge eines Jugendstrafverfahrens

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Delinquentes Verhalten tritt in der Gruppe junger Menschen häufiger in Erscheinung als in anderen Altersgruppen. Die Erscheinungsformen der Delinquenz junger Menschen reichen von jugendtypischen, episoden- und bagatellhaften Verfehlungen bis zu schwerwiegender, lang andauernder und intensiver Delinquenz.

Werden strafmündige junge Menschen im Alter unter 21 Jahren einer Straftat verdächtigt, sind sie und ihre Erziehungsberechtigten gemäß § 70a des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) über die Grundzüge eines Jugendstrafverfahrens zu unterrichten. Hinzu kommen weitere Belehrungspflichten aus der Strafprozessordnung (StPO) und gegebenenfalls auch anderen Gesetzen.

Für diese Unterrichtung gemäß § 70a JGG wird in Niedersachsen das Merkblatt Informationen über die Grundzüge eines Jugendstrafverfahrens verwendet. Es entspricht den Formulierungen des durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) entwickelten Musterformulars. In dem Merkblatt Informationen über die Grundzüge eines Jugendstrafverfahrens wird erklärt, wie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren beginnt, welche Rechte tatverdächtige Personen haben und welche Institutionen in welcher Rolle am Verfahren beteiligt sind. Darüber hinaus wird der Ablauf eines Jugendstrafverfahrens von der Einleitung des Verfahrens bis zur Hauptverhandlung vor Gericht mit den jeweils möglichen Verfahrensausgängen erläutert.

Das Merkblatt Informationen über die Grundzüge eines Jugendstrafverfahrens in der niedersächsischen Fassung wird hier zur Verfügung gestellt. (Anlage)

Die Musterformulare des Bundesministeriums der Justiz sind auf der dortigen Internetseite verfügbar. Neben den Informationen über die Grundzüge eines Jugendstrafverfahrens in mehreren Sprachen sind dort auch Musterformulare zu anderen Belehrungs- und Verfahrensanlässen eingestellt.

Was passiert, wenn junge Menschen straffällig werden und wie dann ein Jugendstrafverfahren abläuft, erklären sieben kurze Videoclips des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Die Erklärvideos der Reihe „Erwischt?! … und jetzt?“ sind auf YouTube zu finden. Weitere Informationen dazu gibt es auch auf der Internetseite www.polizei-beratung.de.

Auch die App Voll erwischt des Niedersächsischen Justizministeriums bietet jungen Menschen Informationen rund um das Jugendstrafverfahren.

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