GEGEN GEWALT IN PAARBEZIEHUNGEN!

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Gewalt in Beziehungen ist keine Seltenheit und hat vielfältige Erscheinungsformen!

Die Gewalthandlungen verlaufen oft schleichend und können an Intensität zunehmen. Oft beginnt es mit Missachtung von Bedürfnissen und Beleidigungen. Schwere Fälle häuslicher Gewalt sind z. B. Bedrohung, Freiheitsberaubung, Vergewaltigung und Tötung.

Zu den Opfern zählen rund ein Drittel aller Frauen. Sie kommen aus allen Schichten unserer Gesellschaft – Nationalität, Kultur, Einkommen, Bildungsstand oder Alter spielen keine Rolle. Der Tatort ist meistens die Wohnung!

Fast alle Formen der häuslicher Gewalt werden gesetzlich bestraft! Es gibt niemals eine Rechtfertigung, Frauen oder Kinder zu bedrohen oder zu schlagen.

Akzeptieren oder ignorieren Sie niemals Gewalthandlungen und suchen sie als betroffene Frau die Schuld nicht bei sich selbst!

Bei folgenden Verhaltensweisen des Lebenspartners sollten Hilfe und Unterstützung in Anspruch genommen werden:

  • Persönliche Beleidigungen und „Schlechtmachen“ vor Familie, Verwandten und Freunden
  • Verhinderung Familienangehörige oder Freunde/Bekannte zu treffen
  • Verhinderung das Haus/Wohnung zu verlassen
  • Finanzen kontrollieren
  • Neigung zu Wut, Zorn, Ausrasten
  • Persönliche Sachen beschädigen
  • Drohungen aussprechen: Partnerin, Kinder, Verwandte, Freundinnen/Freunde, Haustiere oder sich selbst zu verletzen
  • Schlagen, Stoßen, Schubsen, Beißen
  • Zwang zum Sex
  • Keine Akzeptanz, dass Partnerin sich trennt oder trennen will
  • Verfolgung, Belästigung, Terror
  • Bei Gewaltanwendung: Die Polizei unter der 110 anrufen! Die Polizei muss Sie schützen und kann dazu den Täter für mehrere Tage aus der Wohnung verweisen.
  • Hilfetelefon: „Gewalt gegen Frauen“ unter „08000 116 016“ anrufen! (Professionelle Hilfe der örtlichen Beratungsstelle: anonym und kostenfrei)
  • Verletzungen immer ärztlich dokumentieren lassen
Weiterhin:
  • Schutzanordnung bei Gericht beantragen: Täter kann für 6 Monate aus der Wohnung verwiesen werden (auch wenn Täter Mieter/Eigentümer ist)
  • Das Gericht kann anordnen, dass der Täter keinen Kontakt zum Opfer aufnehmen darf (nicht annähern, nicht anrufen)

Für Verwandte, Freunde und Bekannte:

  • Unterstützung anbieten
  • Geduld zeigen - es ist für das Opfer niemals leicht mit der Situation umzugehen

Bleiben Sie eine gute Freundin oder guter Freund - auch wenn das Opfer zum Partner zurückkehrt (z. B. wenn Täter beteuert, dass es nur ein einmaliger "Ausrutscher" war)

Weitere Informationen, Hilfe und Unterstützung finden Sie hier:

►Gewalt im sozialen Nahbereich

►Häusliche Gewalt

►Gewalt gegen Senioren

Hilfe bei Gewalt und Sucht während der ►Corona-Pandemie

►Informations-Broschüre (pdf)

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