KINDERPORNOGRAFIE STOPPEN UND MELDEN!
Jeden Tag werden Darstellungen von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen über soziale Netzwerke, WhatsApp und Messenger verbreitet, obwohl die Herstellung und Verbreitung von Kinderpornografie weltweit eine Straftat ist.
Diese sexuelle Gewalt an Kindern sollte unbedingt konsequent der Polizei gemeldet werden.
Die Straftaten umfassen alle pornografische Darstellungen, die den sexuellen Missbrauch von unter 14-Jährigen zeigen. Dazu zählen auch der Besitz, Erwerb oder die Verbreitung von Bildern oder Filmaufnahmen sowie Schriften und zeichnerischen Darstellungen.
Sogenannte "Posing-Darstellungen" (Bilder von nackten oder teilweise bekleideten Kindern mit sexuellem Bezug) sind ebenfalls strafbar.
Sollen Sie kinderpornografische Inhalte im Internet entdecken oder erhalten, handeln Sie folgendermaßen:
- Adresse und Screenshot der Webseite der zuständigen Polizeidienststelle, dem zuständigen Landeskriminalamt oder der Internet-Beschwerdestelle (s. u.) mitteilen. Achten Sie darauf, dass keine kinder- oder jugendpornografischen Abbildungen durch den Screenshot/das Abfotografieren übernommen werden.
- Im Chat zugesandtes Bild- oder Videomaterial ebenfalls bei den o. g. Stellen anzeigen (der Verbreiter ist meistens zu identifizieren)
- Bei irrtümlichen Herunterladen von Bild- oder Videodateien sofort die örtliche Polizeibehörde benachrichtigen (Beweissicherung wird von dort erfolgen)
- Bei unaufgeforderter Zusendung von Kinderpornografie per E-Mail - diese an zuständige Polizei, Landeskriminalamt oder Internet-Beschwerdestelle weiterleiten (danach die Nachricht löschen)
- Grundsätzlich sollte jeder Internetnutzer zum Schutz vor drohender Strafverfolgung vom Aufruf oder Speicherung kinderpornografischer Inhalte absehen
Weitere Informationen
Zahlen von Kinderpornografie steigen an ►hier
Internet-Beschwerdestelle ►hier
Internetseite zur Kampagne gegen die Verbreitung von Kinderpornografie ►soundswrong.de
FAQ zur Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie ►hier
Die Broschüre "Missbrauch Verhindern" können Sie kostenfrei bei Ihrer ►Beratungsstelle der Polizei beziehen oder sich per ►pdf herunterladen.