KINDERPORNOGRAFIE STOPPEN UND MELDEN!
Sogenannte "Posing-Darstellungen" (Bilder von nackten oder teilweise bekleideten Kindern mit sexuellem Bezug) sind ebenfalls strafbar.
Sollen Sie kinderpornografische Inhalte im Internet entdecken oder erhalten, handeln Sie folgendermaßen:
- Adresse und Screenshot der Webseite der zuständigen Polizeidienststelle, dem zuständigen Landeskriminalamt oder der Internet-Beschwerdestelle (s. u.) mitteilen. Achten Sie darauf, dass keine kinder- oder jugendpornografischen Abbildungen durch den Screenshot/das Abfotografieren übernommen werden.
- Im Chat zugesandtes Bild- oder Videomaterial ebenfalls bei den o. g. Stellen anzeigen (der Verbreiter ist meistens zu identifizieren)
- Bei irrtümlichen Herunterladen von Bild- oder Videodateien sofort die örtliche Polizeibehörde benachrichtigen (Beweissicherung wird von dort erfolgen)
- Bei unaufgeforderter Zusendung von Kinderpornografie per E-Mail - diese an zuständige Polizei, Landeskriminalamt oder Internet-Beschwerdestelle weiterleiten (danach die Nachricht löschen)
- Grundsätzlich sollte jeder Internetnutzer zum Schutz vor drohender Strafverfolgung vom Aufruf oder Speicherung kinderpornografischer Inhalte absehen
Verbreitung von Kinderpornografie steigt ►hier
Internet-Beschwerdestelle ►hier
Weitere Informationen zum Thema Kinderpornografie finden Sie ►hier
Die Broschüre "Missbrauch Verhindern" können Sie kostenfrei bei Ihrer ►Beratungsstelle der Polizei beziehen oder sich per ►pdf herunterladen.