Errichterliste Elektronik (ÜMA/EMA)
Die (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen empfehlen, Überfall- und/oder Einbruchmeldeanlagen (ÜMA/EMA) in jedem Fall fachgerecht projektieren, installieren sowie instand halten zu lassen.
Im Adressennachweis werden Ratsuchenden jene Unternehmen benannt, die sich nach Antragstellung dem Aufnahmeverfahren gemäß „bundeseinheitlichem Pflichtenkatalog für Errichterunternehmen von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen“ der Kommission Polizeiliche Kriminalprävention erfolgreich unterzogen haben. Diese Unternehmen, welche nachgewiesen haben, dass sie die erforderlichen formellen, personellen und fachlichen Voraussetzungen zur Projektierung und Installation von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen erfüllen, werden zentral im Internet in einer bundesweiten Datenbank gelistet und sind dort durch jedermann tagesaktuell abrufbar.
Im Adressennachweis werden Ratsuchenden jene Unternehmen benannt, die sich nach Antragstellung dem Aufnahmeverfahren gemäß „bundeseinheitlichem Pflichtenkatalog für Errichterunternehmen von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen“ der Kommission Polizeiliche Kriminalprävention erfolgreich unterzogen haben. Diese Unternehmen, welche nachgewiesen haben, dass sie die erforderlichen formellen, personellen und fachlichen Voraussetzungen zur Projektierung und Installation von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen erfüllen, werden zentral im Internet in einer bundesweiten Datenbank gelistet und sind dort durch jedermann tagesaktuell abrufbar.
Die anerkannten Fachunternehmen können Sie auf der Internetseite
https://www.k-einbruch.de/fachbetriebssuche/
abrufen.
Über eine Umkreissuche mittels Postleitzahl lassen sich auf der angegebenen Internetseite auch Unternehmen in Ihrer Nähe finden.