Was sind »Hasspostings« und sind diese strafbar?

Im Internet lässt sich teilweise eine Verrohung der Sprache sowie eine ausgeprägte verbale Radikalität beobachten, für die sich der Sammelbegriff des sogenannten Hasspostings etabliert hat. »Hasspostings« können sich im Internet und den sozialen Medien rasant verbreiten und dort die Mobilisierung, Radikalisierung und Vernetzung innerhalb der politisch motivierten Szene erheblich verstärken.

Unter einem »Posting« wird ein Beitrag verstanden, der im oder über das Internet mehreren Nutzern gleichzeitig zugänglich gemacht wird.

»Hasspostings« sind nicht per se strafrechtlich relevant und können auch unterhalb der Schwelle zur Strafbarkeit liegen.

Sie sind regelmäßig als Hasskriminalität im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität zu bewerten.

Es gibt keinen eigenen Straftatbestand für »Hasspostings«. Die Straftatbestände Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten (§ 126a StGB), Beleidigung (§ 185 StGB), Verhetzende Beleidigung (192 a StGB), Nötigung (§ 240 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB), Volksverhetzung (§ 130 StGB) oder Öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) können mit dem Verfassen von »Hasspostings« erfüllt werden.

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