Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Niedersachsen

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) dient der

  • Beobachtung der Kriminalität und einzelner Deliktsarten, des Umfanges und der Zusammensetzung des Tatverdächtigenkreises sowie der Veränderung von Kriminalitätsquotienten,
  • Erlangung von Erkenntnissen für vorbeugende und verfolgende Kriminalitätsbekämpfung, organisatorische Planungen und Entscheidungen sowie kriminologischsoziologische Forschungen und kriminalpolitische Maßnahmen.

In der PKS werden nur die der Polizei bekannt gewordenen Straftaten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche registriert. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen bei Abgabe der Anzeigen an die Staatsanwaltschaft. Die Aktualität der PKS wird daher durch Straftaten mit langer Ermittlungsdauer gemindert.

Die Aussagekraft der Statistik wird durch die Faktoren "Dunkelfeld" und "Erfassungsprobleme" beeinflusst: Das Dunkelfeld umfasst die nicht der Polizei bekannt gewordene Kriminalität und kann daher in der PKS nicht zum Ausdruck kommen. Wenn sich z.B. das Anzeigeverhalten der Bevölkerung oder die Verfolgungsintensität der Polizei verändern, so kann sich die Grenze zwischen Hell- und Dunkelfeld verschieben, ohne dass damit eine Änderung des tatsächlichen Kriminalitätsumfanges verbunden sein muss.

Die Erfassung in der PKS erfolgt vorrangig anhand gesetzlicher Tatbestände und nur eng begrenzt auch unter kriminologischen Gesichtspunkten.


Weitere Erläuterungen sowie Erklärungen und Tabellen der bundeseinheitlichen PKS finden Sie auf der Homepage des Bundeskriminalamtes.


Kontakt:

Landeskriminalamt Niedersachsen
Dezernat 31
- Sachgebiet Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) -
Postfach 38 60
30038 Hannover
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